Die Stimmberechtigten der röm.-kath. Kirchgemeinde Wallisellen werden eingeladen auf
Donnerstag, 21. November 2024 19.30 Uhr
zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung im
Gsellhof, Schüracherstr. 10, 8306 Brüttisellen
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzählenden
2. Abnahme Budget 2025 und Festsetzung des Steuerfusses 2025
3. Abnahme Erneuerung Vertrag Antonius Stiftung- Kirchgemeinde Wallisellen
4. Anfragen gemäss § 23 KGR
Nach der Versammlung wird aus der Synode, der Kirchgemeinde und den Pfarreien berichtet.
Die Akten liegen ab dem 6. November 2024 in den Pfarreisekretariaten in Wallisellen und Dietlikon zur Einsicht auf. Sämtliche Informationen sind auch auf www.kathkirchgemeindewallisellen.ch abrufbar.
Stimmberechtigt sind die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Wallisellen, Dietlikon und Wangen–Brüttisellen niedergelassenen Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und C1 sind. Nichtstimmberechtigte sind als Gäste der Versammlung willkommen.
Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege Wallisellen schriftlich einzureichen.
Kirchenpflege Wallisellen