Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Wallisellen
Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Wallisellen sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen. Diese ist damit die Legislative, also die «gesetzgebende» Versammlung der Kirchgemeinde.
Regelmässige Versammlungen und Aufgaben
In der Regel finden zwei ordentliche Kirchgemeindeversammlungen im Jahr statt, alternierend in Wallisellen, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen. Im Frühling wird über die Jahresrechnung befunden und an der Herbst-Versammlung das Budget verabschiedet.
Rechte der Stimmberechtigten
Die Stimmberechtigten fassen auch weitere Beschlüsse finanzieller Art, bewilligen Anträge der Kirchenpflege und wählen die Mitglieder der Kirchenpflege, der Rechnungsprüfungskommission sowie die Pfarrer oder Pfarreibeauftragten. Stimm- und Wahlrecht haben alle mündigen, also mindestens 18 Jahre alten Katholikinnen und Katholiken mit Wohnsitz in Wallisellen, Dietlikon oder Wangen-Brüttisellen und Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung.
Nächste Termine
Protokolle und Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen Wallisellen. Einsicht in Akten, Jahresrechnungen und Budgets.