Kirchgemeindeversammlung (KGV)

Oberstes Organ der Katholischen Kirchgemeinde Wallisellen sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen. Diese ist damit die Legislative, also die «gesetzgebende» Versammlung der Kirchgemeinde.

In der Regel finden zwei ordentliche Kirchgemeindeversammlungen im Jahr statt, alternierend in Wallisellen, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen. Im Frühling wird über die Jahresrechnung befunden und an der Herbst-Versammlung das Budget verabschiedet. Die Stimmberechtigten fassen aber auch weitere Beschlüsse finanzieller Art, bewilligen Anträge der Kirchenpflege und wählen die Mitglieder der Kirchenpflege, der Rechnungsprüfungskommission sowie die Pfarrer oder Pfarreibeauftragten. Die Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger informieren die Versammlung ausserdem über Neuigkeiten aus ihren Ressorts.

Stimm- und Wahlrecht haben alle mündigen, also mindestens 18 Jahre alten, in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon oder Wangen-Brüttisellen wohnhaften Katholikinnen und Katholiken, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder als Ausländerinnen oder Ausländer eine Niederlassungsbewilligung haben.

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