Aufgaben und Verantwortung der Kirchenpflege Wallisellen
Die Kirchenpflege mit ihren sieben gewählten Mitgliedern steht der Kirchgemeinde Wallisellen vor und trägt die Verantwortung für ihre Verwaltung. Zwar ist die Kirchgemeindeversammlung das oberste Gemeindeorgan, doch besitzt die Kirchenpflege einen eigenen, selbständigen Kompetenzbereich. Sie beruft die Kirchgemeindeversammlung ein und bereitet sie vor. Die Mitglieder der Kirchenpflege vollziehen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und die Erlasse von Synode und Synodalrat. Ausserdem stellen sie Mitarbeitende mit pfarramtlichen, sozialdiakonischen und anderen Aufgaben an. Die Gemeindeleiter der Pfarreien St. Antonius und St. Michael nehmen, gestützt auf das duale System, an den Sitzungen der Kirchenpflege teil. Diese finden einmal im Monat alternierend in Wallisellen und Dietlikon statt.
Zusammensetzung und Sitzungen der Kirchenpflege
Die Kirchenpflege Wallisellen besteht aus sieben gewählten Mitgliedern, die unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen einbringen. Die Sitzungen der Kirchenpflege finden einmal im Monat statt, alternierend in den beiden Pfarreien Wallisellen und Dietlikon. Hier werden wichtige Entscheidungen vorbereitet und Beschlüsse umgesetzt, die das kirchliche Leben und die Verwaltung der Kirchgemeinde betreffen.
Wahl, Amtsdauer und Vielfalt der Kirchenpfleger:innen
Die Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger werden von der Kirchgemeindeversammlung demokratisch für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Danach können sie sich der Wiederwahl stellen. Die Kirchenpflege Wallisellen ist bezüglich Alter, Ausbildung, Geschlecht und Lebenssituation ihrer Mitglieder gut durchmischt, wodurch unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in die Arbeit der Behörde einfließen.

Anne-Catherine de Loë
Präsidentin

Georges Ulrich
Vizepräsident

Aron Braun
Personal

Johann Camenzind
Aktuar, IT-Verantwortlicher

Renato Hutter
Finanzen

Angelika Nido Wälty
Protokoll

Richard Pfister
Liegenschaften