Mitwirken und mitgestalten! Interesse an Gemeinschaft, Verantwortung und Zusammenarbeit?


Die katholische Kirchgemeinde Wallisellen, sucht für die Amtszeit 2026 – 2030 engagierte neue Mitglieder für die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission.

Für die drei zurücktretenden Kirchenpflegemitglieder Juan Camenzind, Richard Pfister und Angelika Nido Wälty werden Nachfolger gesucht. Idealerweise bringen sie Interesse an den Bereichen Liegenschaften (Bau, Unterhalt, Verwaltung), ICT und Datenschutz, Personal, Aktuariat und Protokoll mit.

Ebenso werden zwei Personen für die Rechnungsprüfungskommission gesucht.

Liegt Ihnen die Zukunft der Kirchgemeinde am Herzen und sind Sie motiviert, Ihre Fähigkeiten für das Wohl der lokalen Kirche einzusetzen?

Dann kommen Sie mit einem Kirchenpflegemitglied ins Gespräch oder nehmen Sie direkt mit der Präsidentin der Kirchenpflege Kontakt auf praesidium@kath-wallisellen.ch. Sie wird Ihnen Auskunft über die spannenden Aufgaben, den Zeitaufwand und die Entschädigung geben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in den nachfolgenden Zeilen:

Im Kanton Zürich ist die katholische Kirche im sogenannten dualen System organisiert. Pastorale/kirchenrechtliche und die staatskirchenrechtlichen Strukturen sind auf Augenhöhe nebeneinander tragen zum Gemeindeleben und dessen Entwicklung bei.

Die Kirchenpflege trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Sie besitzt einen eigenen, selbstständigen Kompetenzbereich. Die in ihrem Kompetenzbereich von der Kirchgemeindeversammlung gefällten Entscheide werden von der Kirchenpflege vollzogen. Darüber hinaus ist die Kirchenpflege jedoch weisungsunabhängig. Sie handelt nach eigenem pflichtgemässem Ermessen und in eigener Verantwortlichkeit. Ihr kommen alle Aufgaben und Kompetenzen zu, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigten vorbehalten oder anderen Behörden übertragen sind. Der Pfarrer oder Pfarreibeauftragte nimmt, gestützt auf das duale System, an den Sitzungen Kirchenpflege in beratender Funktion teil.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist die erste Stufe der Finanzaufsicht. Sie ist für die Kontrolle des Finanzhaushalts der Kirchgemeinden zuständig. Ihr kommt die Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens nach finanzpolitischen und finanztechnischen Gesichtspunkten sowie nach finanzieller Angemessenheit zu. Sie prüft das Budget, die Jahresrechnung sowie alle Geschäfte von finanzieller Tragweite für die Kirchgemeindeversammlung.

Wenn Sie mehr über ein Engagement in der Behörde erfahren möchten, kann ihnen das Anforderungsprofil weiterhelfen.